Stornobedingungen

Nach erfolgter Anmeldungsbestätigung, muss die Stornierung der Teilnahme schriftlich durchgeführt werden (Sollte eine Stornierung einer Buchung über andere Medien als über E-Mail bei uns einlangen, kann diese nicht akzeptiert werden!).
Bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne vorhergehende schriftliche Stornobenachrichtigung (Email an office@unionvolleys.at mit Empfangsbestätigung), muss die Teilnahmegebühr leider einbehalten werden.
Auf Grund bereits im Vorfeld auflaufender Kosten müssen wir folgende Kostenentschädigungen einbehalten.
– Im Falle einer belegbaren Erkrankung (ärztl. Attest) werden 50% der Teilnahmegebühr refundiert.
– Im Falle eines Rücktritts (Stornierung) sind folgende Stornobedingungen gültig:

  • bis 3 Monate vor der Veranstaltung werden 50 % rückerstattet
  • bei späterer Bekanntgabe werden 25% rückerstattet

– Der Nachweis für die Absendung einer Stornierung obliegt dem Stornierenden!
– Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen (auch durch Krankheit) können nicht nachgeholt werden.

Stornoschutz nicht bei jeder Veranstaltung verfügbar.