Stornobedingungen

Nach erfolgter Anmeldungsbestätigung, muss die Stornierung der Teilnahme schriftlich durchgeführt werden (Sollte eine Stornierung einer Buchung über andere Medien als über E-Mail bei uns einlangen, kann diese nicht akzeptiert werden!).
Bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne vorhergehende schriftliche Stornobenachrichtigung (Email an office@unionvolleys.at mit Empfangsbestätigung), muss die Teilnahmegebühr leider einbehalten werden.
Auf Grund bereits im Vorfeld auflaufender Kosten müssen wir folgende Kostenentschädigungen einbehalten.
– Im Falle einer belegbaren Erkrankung (ärztl. Attest) werden 50% der Teilnahmegebühr refundiert.
– Im Falle eines Rücktritts (Stornierung) sind folgende Stornobedingungen gültig:

  • bis 1 Monat vor der Veranstaltung werden 75 % rückerstattet
  • bis 1 Woche vor der Veranstaltung werden 50 % rückerstattet
  • bis 1 Tag vor der Veranstaltung werden 25 % rückerstattet

– Der Nachweis für die Absendung einer Stornierung obliegt dem Stornierenden!
– Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen (auch durch Krankheit) können nicht nachgeholt werden.
* Optional kann ein Stornoschutz einbezahlt werden.
* Im Falle eines Rücktritts sind Kunden mit einbezahltem Stornoschutz gänzlich von Stornobedingungen ausgenommen!

Stornoschutz nicht bei jeder Veranstaltung verfügbar.